
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Stand Dezember 2020
1 Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Produkte der Marken „WALA Arzneimittel“, „Dr. Hauschka Kosmetik“ inkl. Dr. Hauschka MED und „JUNGEBAD“ (Ware). Mit der Bestellung erkennt der Kunde unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (ALZB) als verbindlich an. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferbeziehungen, auch wenn im Einzelfall keine besondere Vereinbarung getroffen wird oder kein gesonderter Hinweis durch die WALA Heilmittel GmbH (nachfolgend „WALA“) erfolgt. Diese Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer nach § 14 BGB bzw. juristische Person ist. Unsere ALZB gelten ausschließlich. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn er bei Bestellung darauf verweist und wir an ihn vorbehaltlos liefern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als WALA ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
2 Vertriebsgrundsätze
WALA verkauft apothekenpflichtige WALA Arzneimittel an Pharmagroßhändler und stationäre Apotheken sowie freiverkäufliche WALA Arzneimittel. WALA verkauft Dr. Hauschka Kosmetik selektiv an ausgewählte Fachgroßhändler sowie an qualifizierte und autorisierte Absatzstätten des Einzelhandels wie Fachgeschäfte (Parfümerien, Naturkost-/Naturwaren Fachhandel, Reformhäuser etc.), Apotheken und Dr. Hauschka Naturkosmetikerinnen (Markenpartner) sowie andere qualifizierte Fachkreise. Fachgroßhändler dürfen Produkte der Marke Dr. Hauschka nur an autorisierte stationäre Wiederverkäufer verkaufen. Die Vertriebsgrundsätze gegenüber dem Einzelhandel sind in Markenpartner-Verträgen festgehalten, die die beiderseitigen Rechte und Pflichten im selektiven Absatzsystem von WALA festlegen.
3 Vertragsabschluss, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erfolgen.
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. WALA ist gegenüber den Markenpartnern berechtigt, die Bestellung nur in Bezug auf die im Zeitpunkt des Zugangs der Bestellung verfügbare Ware anzunehmen. Auskünfte über vorhandene Warenbestände sind unverbindlich. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Eingangs der
Bestellung; Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Angabe der UVP in der Preisliste lässt die Preisfestsetzung durch den Handel unberührt. Sie stellt einen unverbindlichen Rat von WALA dar, in dem sich das subjektive Verständnis der Wertschätzung des Produkts durch den Hersteller widerspiegelt.
4 Versand, Gefahrübergang
WALA liefert ab Werk durch Versendung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr gehen mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten auf den Käufer über. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Sendung durch den Spediteur oder Frachtführer. Ab einem Einkaufswert von 100,00 EUR (ohne MwSt.) liefert WALA porto- und verpackungskostenfrei. Bei einem Einkaufswert unter diesem Betrag berechnet WALA pauschal 4,20 EUR netto Kleinmengenpauschale. Apothekenpflichtige WALA Arzneimittel liefert WALA portound verpackungskostenfrei, Mischbestellungen von apothekenpflichtigen WALA Arzneimitteln und Dr. Hauschka Kosmetik werden ebenso porto- und verpackungskostenfrei geliefert, sofern es sich nicht um Bestellungen von temperaturkontrollierten Arzneimitteln handelt. Bei verlangter Schnelllieferung belastet WALA die Mehrkosten dem Kunden. Sonderdienste (wie Samstagsoder Vormittagsdienst) durch Frachtführer sind nur auf Anfrage möglich. Sie müssen bei der Bestellung deutlich gekennzeichnet werden. Je Sonderdienst werden 10,00 EUR netto berechnet. Erkennbar beschädigte Sendungen sind nach Möglichkeit sofort beim Zusteller zu beanstanden und die Annahme ist zu verweigern. Transportschäden, die erst nach Annahme der Sendung durch Untersuchung erkannt werden, müssen unverzüglich nach Annahme dem Frachtführer (Post, Paketdienst, Spedition usw.) gemeldet werden. In diesem Fall ist die Ware unverzüglich zusammen mit einer schriftlichen Erklärung unter Angabe der Kundennummer an WALA zurückzusenden.
5 Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von WALA liegen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand, entbinden WALA für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen. WALA ist in diesen Fällen auch nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Die Sätze 1 und 2 gelten ebenfalls, soweit die Ereignisse und Umstände bei den Vorlieferanten von WALA vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist sowohl der Kunde als auch WALA unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Störung betroffenen Liefermenge vom Vertrag zurückzutreten.
6 Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Abnahme der Ware und Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto der WALA. Bei Zahlung nach diesem Termin sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen, dann auf offene Rechnung in der Reihenfolge ihres Datums verrechnet. Bei zweifelhafter Bonität des Kunden kann WALA Vorauszahlung verlangen oder per Nachnahme versenden. Bei Nachnahmelieferung gewährt WALA keinen Skonto.
7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von WALA bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen und aller sich aus der laufenden Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen gegen den Abnehmer in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und/oder der Saldo anerkannt ist. Die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte darf der Kunde nur im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig; Pfändungen sind sofort anzuzeigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten WALAs Forderungen um mehr als 20 %, wird WALA in entsprechendem Umfang Sicherheiten freigeben. Bei Zahlungsverzug kann WALA die gelieferte Ware zurückfordern. Bei endgültiger Zahlungseinstellung muss der Kunde sie ohne Aufforderung an WALA zurücksenden; geschieht dies nicht umgehend, kann WALA die Ware auf Kosten des Kunden abholen. Macht WALA den Eigentumsvorbehalt geltend oder pfändet die Ware, ist dies nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn WALA dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
8 Gewährleistung
Für mangelhafte Produkte leistet WALA Gewähr nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-lieferung. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt). Bei einem nur geringfügigen Mangel, ist Rücktritt ausgeschlossen. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich oder in Textform bei WALA anzuzeigen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind nach Entdecken unverzüglich gegenüber WALA zu rügen. Art und Ausmaß des Mangels sind genau zu bezeichnen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziff. 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung. Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Als vertragliche Beschaffenheit der Produkte gilt nur die WALA Produktbeschreibung, nicht sonstige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch WALA nicht.
9 Haftung
WALA haftet auf Schadensersatz bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen ALZB einschließlich der nachfolgenden Klauseln nichts anderes ergibt. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet WALA für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung von WALA jedoch auf den Ersatz für typische, vorhersehbare Schäden, Schadensersatzansprüche des Käufers gem. S. 2 und S. 3 HS.1 dieser Ziff. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
10 Keine Rücknahme mangelfreier Produkte
Mangelfreie Produkte nimmt WALA nicht zurück. Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Retourenregelung, die beim WALA Kundenservice angefordert werden kann.
11 Datenschutz
WALA wird die für die Bearbeitung der Bestellungen erforderlichen und mitgeteilten Daten elektronisch speichern. Die Daten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und werden zur Leistungserbringung und zur Rechnungsstellung verarbeitet und genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Weiterführende Informationen zum Schutz personenbezogener Daten sind in der WALA Datenschutzerklärung enthalten, die auf der Internetseite http://www.wala.world/datenschutzerklaerung einzusehen ist.
12 Werbung
WALA ist Inhaber der Marken WALA®, WALA®Logo, viaWALA®, WalaVita®, Dr. Hauschka®, Dr. Hauschka Med®, Dr. Hauschka CulturCosmetic®, Cultur-Cosmetic®, Dr. Hauschka Design und JUNGEBAD® sowie des Gesamtdesigns und der Urhebernutzungsrechte an allen Gestaltungen der Behältnisse, Packungsbeilagen, Umverpackungen, Prospekte, Broschüren, Preislisten usw.. Alle Rechte zur Darstellung und Verbreitung der Marken und urheberrechtlich geschützten Darstellungen sowie Verpackungen liegen bei WALA. Damit ein einheitlicher Markenauftritt, der den Anspruch der WALA Markenqualität unterstreicht, die Wiedererkennbarkeit und der Bekanntheitsgrad gesichert bleiben, gestattet WALA die Nutzung durch den Kunden in seiner Werbung nur nach den folgenden Bestimmungen. Zur Unterstützung von Werbung stellt WALA Kunden von Zeit zu Zeit Werbevorlagen und WALA Broschüren auch in Form von Dateien zur Verfügung. Diese kann der Kunde im Rahmen seiner Werbung schwarz-weiß oder farblich der Vorlage entsprechend jeweils mit Copyright-Vermerk „(c) WALA Heilmittel GmbH“, wenn nichts anderes vermerkt ist, veröffentlichen. Alle Abbildungen müssen in einem angemessenen Zusammenhang stehen; insbesondere dürfen Abbildungen nicht mit Abbildungen fremder Produkte in einem solchen engen räumlichen oder gedanklichen Zusammenhang stehen, dass Qualität und hoher Anspruch der WALA Produkte nicht zur Geltung kommen oder durch eine Verbindung mit fremden Produkten der Ruf, das Image und das Ansehen des Hauses WALA und/oder der Produkte geschädigt oder beeinträchtigt werden. Die Marken dürfen nur in Schwarz-Weiß oder in den entsprechenden Originalfarben abgebildet werden. Sie dürfen nur in einem engen räumlichen Zusammenhang mit der Darstellung oder sprachlichen Beschreibung der WALA Produkte verwendet werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Marke durch räumliche Nähe oder gedankliche Verbindung andere als WALA Produkte kennzeichnet. Die Markenabbildungen sind mit einem Hinweis zu versehen, dass es sich um eingetragene Marken der WALA Heilmittel GmbH handelt. Der Kunde kann im Rahmen seiner Homepage einen Link auf die WALA Homepages (www.drhauschka. de, www.wala.world, www.walaarzneimittel.de) einrichten, wenn er gleichzeitig unter Beachtung dieser Regeln auf seiner Homepage für WALA Produkte wirbt. Der Kunde muss selbständig dafür sorgen, dass alle Darstellungen und Angaben, auch wenn von WALA geliefert, stets dem aktuellen Stand entsprechen. Dies gilt insbesondere für Änderungen der INCIs, Produktbezeichnungen, Verpackungen und Sortimentserweiterungen. Über das WALA Mediacenter kann der Kunde nach seiner Registrierung und Akzeptanz der verbindlichen Nutzungsbedingungen Inhalte, z.B. Fotos, herunterladen und für seine Werbung nutzen. Die Nutzung der Inhalte ist zeitlich begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, die für jeden einzelnen Inhalt, z.B. ein Foto, angegebene Nutzungsdauer eigenverantwortlich zu beachten und den Inhalt nach Ablauf der Nutzungslizenz rechtzeitig von seiner Website und aus seinen Werbematerialien zu entfernen und in keiner Weise mehr zu benutzen. Die weiteren Regelungen der WALA Mediacenter-Nutzungsbedingungen sind ebenfalls einzuhalten. Die dem Kunden durch die Regelungen dieses Abschnitts eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen, wenn die Geschäftsbeziehung endet. WALA kann sie widerrufen, wenn der Kunde diese Regeln verletzt. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Schutzrechte, insbesondere das Verbietungsrecht, unberührt.
13 Arzneimittelrechtliche Vorschriften
Zwingende arzneimittelrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsparteien ist Bad Boll. Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Frage seines Zustandekommens ist Göppingen, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Wohn- bzw. Aufenthaltsort unbekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.